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Allgemeine Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Juni 2026.

Diese Seite ist eine Übersetzung, die nur zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Bei Auslegungsunterschieden ist die französische Fassung maßgeblich.

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen") regeln zum einen die Nutzung der Website linkolis.app und der Anwendung shipper.linkolis.com (nachfolgend die „Website" und die „Anwendung"), und zum anderen die von Linkolis erbrachten Logistik- und Fulfillment-Dienstleistungen (nachfolgend die „Dienste").

Jede Nutzung der Dienste setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden voraus (nachfolgend der „Kunde"). Diese Bedingungen ergänzen das kommerzielle Angebot und den zwischen Linkolis und dem Kunden unterzeichneten Dienstleistungsvertrag (nachfolgend der „Vertrag"). Bei Widersprüchen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.

Artikel 1 — Definitionen

  • Linkolis: das Unternehmen Linkolis, SAS mit einem Gesellschaftskapital von 10.000 €, Gesellschaftssitz 15 rue des Halles, 75001 Paris, RCS Paris 900 100 140.
  • Kunde: jeder Gewerbetreibende (E-Commerce-Händler, Händler), der die Dienste abonniert hat.
  • Endkäufer: der Empfänger der von Linkolis im Auftrag des Kunden versandten Bestellung.
  • Waren: sämtliche Produkte, die der Kunde Linkolis zur Lagerung und zum Versand anvertraut.
  • Lager: die Räumlichkeiten, in denen die Waren von Linkolis oder ihren Subunternehmern gelagert werden.
  • Transporteur: der Dienstleister, der für die Beförderung und Zustellung der Waren im Auftrag von Linkolis zuständig ist.
  • Bestellung: ein vom Kunden oder über dessen verbundene Verkaufskanäle übermittelter Versandauftrag.
  • Erklärter Wert: der Netto-Wiederbeschaffungswert einer Ware, wie vom Kunden in der Anwendung angegeben.
  • Dienste: die von Linkolis erbrachten Leistungen: Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Versand, Sendungsverfolgung, Retourenmanagement und Zugang zur Anwendung.

Artikel 2 — Gegenstand

Diese Bedingungen legen die Nutzungsbedingungen der Website und der Anwendung sowie die Bedingungen fest, unter denen Linkolis dem Kunden ihre Logistik- und Fulfillment-Dienste erbringt.

Artikel 3 — Annahme und Wirksamkeit

Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, insbesondere derjenigen des Kunden. Jede abweichende Bedingung des Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Linkolis für Linkolis nicht bindend.

Artikel 4 — Zugang zur Website und zur Anwendung

Der Zugang zur Anwendung erfordert die Erstellung eines Kontos. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und für jede Aktivität, die von seinem Konto aus durchgeführt wird. Linkolis behält sich das Recht vor, jedes Konto bei betrügerischer, rechtswidriger oder gegen diese Bedingungen verstoßender Nutzung zu sperren.

Linkolis bemüht sich nach besten Kräften, die Verfügbarkeit der Anwendung sicherzustellen, garantiert jedoch keinen unterbrechungsfreien Zugang (Wartung, Sicherheit, höhere Gewalt).

Artikel 5 — Beschreibung der Dienste

Linkolis bietet eine umfassende Fulfillment-Lösung, die Folgendes umfasst: Empfang und Kontrolle der eingehenden Waren; Lagerung im Lager; Kommissionierung und Verpackung der Bestellungen; Auswahl des für jede Lieferung am besten geeigneten Transporteurs (je nach Liefermethode, Ziel und Frist) und Versand; Sendungsverfolgung und Retourenmanagement; Zugang zur Anwendung zur Steuerung von Beständen, Bestellungen und Sendungen.

Linkolis behält sich das Recht vor, die Waren innerhalb ihres Lagernetzwerks zu verteilen und zu verlagern, wobei der Kunde im Falle einer Verlagerung informiert wird.

Artikel 6 — Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • genaue, vollständige und aktuelle Informationen zu den Waren (Art, erklärter Nettowert, Zusammensetzung, Abmessungen, Gewicht, Lagerbeschränkungen) bereitzustellen und jede Änderung unverzüglich zu melden;
  • jede eingehende Lieferung (Wareneingangsauftrag) innerhalb der vereinbarten Frist über die Anwendung anzukündigen, vor der physischen Ankunft der Waren;
  • die Liefer- und Kennzeichnungsstandards von Linkolis einzuhalten (insbesondere lesbare Barcodes auf jeder Einheit);
  • eingehende Waren gemäß Incoterm DDP (Delivered Duty Paid) zu liefern; andernfalls können Verwaltungsgebühren berechnet werden;
  • auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zollformalitäten zu erhalten und aufrechtzuerhalten;
  • die rechtliche und regulatorische Konformität seiner Waren sicherzustellen (Produktsicherheit, Steuern, Zoll, geistiges Eigentum).

Im Falle einer unvollständigen, ungenauen oder verspäteten Erklärung trägt der Kunde allein alle sich daraus ergebenden direkten und indirekten Folgen.

Artikel 7 — Verbotene Waren

Sofern nicht schriftlich anders mit Linkolis vereinbart, sind insbesondere von den Diensten ausgeschlossen: gefährliche, chemische, explosive, entzündliche, radioaktive oder infektiöse Stoffe; Betäubungsmittel; Waffen; verderbliche Waren, Pflanzen, lebende Tiere; Gegenstände, deren Herstellung, Verbreitung oder Besitz verboten ist; Inhaberpapiere, Bargeld, wertvoller Schmuck; Batterien oberhalb der gesetzlichen Schwellenwerte; temperaturgeführte Waren; Waren, die eine behördliche Registrierung erfordern (Lebensmittel, Kosmetik, Arzneimittel). Ebenfalls ausgeschlossen sind Waren mit einem Gewicht von mehr als 30 kg oder die die von Linkolis mitgeteilten maximalen Abmessungen überschreiten.

Linkolis behält sich das Recht vor, die Annahme und Lagerung nicht konformer Waren abzulehnen, ohne dass ihre Haftung dadurch begründet wird.

Artikel 8 — Lagerung und Bestandsverwaltung

Die Übernahme der Waren beginnt mit deren Eingang und Annahme im Lager und endet mit deren Übergabe an den Transporteur. Die Bestätigung des Erhalts einer Lieferung stellt keine Bestätigung dar, dass die Waren in gutem Zustand oder mängelfrei erhalten wurden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lagerung nicht temperaturgeführt und ist für schnell umschlagende Produkte vorgesehen; Linkolis haftet nicht für Verschlechterungen, die auf eine längere Lagerung oder die verderbliche Natur der Produkte zurückzuführen sind.

Linkolis ist bestrebt, eine Bestandsgenauigkeit von 98 % der über das Kalenderjahr gelagerten Waren zu gewährleisten. Die Waren bleiben in jedem Fall Eigentum des Kunden. Die Lagerkosten werden gemäß dem Vertrag monatlich nach Volumen und Dauer abgerechnet.

Artikel 9 — Bestandsabweichung (Schwund)

Angesichts der Natur der Lagerhaltungstätigkeit ist eine Bestandsabweichung (Unterschied zwischen theoretischem und physisch festgestelltem Bestand) inhärent und wird im Rahmen von 2 % des Volumens toleriert (entsprechend dem Ziel einer Bestandsgenauigkeit von 98 %), berechnet auf die Summe des Anfangsbestands und der eingegangenen und in den Bestand aufgenommenen Waren.

Unterhalb dieser Schwelle ist keine Entschädigung geschuldet. Darüber hinaus entschädigt Linkolis den Kunden für den überschüssigen Anteil auf Grundlage des erklärten Nettowerts der betroffenen Waren, gemäß den Bedingungen und Obergrenzen von Artikel 11. Diese Bestimmung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Linkolis.

Artikel 10 — Finanzielle Bedingungen und Rechnungsstellung

Die Dienste werden gemäß dem im Vertrag vereinbarten Modell bzw. den Modellen abgerechnet, die Folgendes kombinieren können: ein monatliches Abonnement für den Plattformzugang, nutzungsbasierte Preisgestaltung (pro Paket oder Bestellung), Lagerkosten, zusätzliche Gebühren und ergänzende Leistungen. Sämtliche Tarife, Staffelungen und Gebühren sind im Vertrag festgelegt.

Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Bedingungen und Fristen zahlbar. Jede Zahlungsverspätung führt von Rechts wegen zu Verzugszinsen zum geltenden gesetzlichen Satz sowie zu einer pauschalen Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 €, gemäß den Artikeln L.441-10 und D.441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs.

Linkolis behält sich das Recht vor, ihre Tarife zu überarbeiten, insbesondere bei Änderungen der Transporteurtarife, Treibstoffzuschläge oder Inflation, indem der Kunde schriftlich mit angemessener Frist informiert wird.

Artikel 11 — Haftung von Linkolis und Entschädigung

Linkolis haftet für Schäden an den Waren, die während ihres Gewahrsamszeitraums entstehen, unter den nachstehenden Bedingungen und Grenzen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In jedem Fall wird die Entschädigung auf Grundlage des Nettowerts der Waren berechnet, der anhand der Handelsrechnung oder des in der Anwendung angegebenen Werts bestimmt wird, ausschließlich Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, Zoll, Transport und jeglicher Wiederverkaufsmarge.

Standardmäßige Transporteurentschädigung (Standard). Ohne Abschluss einer Ad-Valorem-Versicherung (Artikel 12) wird die Entschädigung im Falle von Verlust oder Schaden auf Grundlage des Gewichts des Pakets oder der betroffenen Produkte berechnet, begrenzt auf 23 € pro Kilogramm, maximal 200 € pro Paket. Diese Obergrenze gilt für nationale und internationale Sendungen.

Die Entschädigung entspricht dem niedrigeren der folgenden zwei Beträge: der oben genannten vertraglichen Entschädigung oder dem Nettowert der Bestellung.

Linkolis haftet nicht für: Schäden, die vor Eingang der Waren im Lager entstanden sind (Herstellungsfehler, Schäden während des eingehenden Transports); Schäden aufgrund eines Eigenfehlers oder Qualitätsmangels der Ware; Fälle höherer Gewalt. Linkolis haftet unter keinen Umständen für indirekte oder immaterielle Schäden (Umsatz-, Gewinn-, Kunden-, Daten- oder Imageverlust).

Artikel 12 — Ad-Valorem-Versicherung (Option)

Der Kunde kann optional eine Ad-Valorem-Versicherung abschließen, die den erklärten Nettowert seiner Waren über die in Artikel 11 vorgesehene Standardentschädigung hinaus abdeckt. Diese Versicherung kann global, pro Bestellung, beim Import oder für eine bestehende Bestellung über die Anwendung aktiviert werden.

Bei Abschluss ist die Entschädigung auf den erklärten Nettowert der Bestellung begrenzt, innerhalb der von Linkolis festgelegten maximalen Obergrenze pro Paket. Waren, deren erklärter Wert diese Obergrenze überschreitet, sind nicht gedeckt.

Der Tarif der Ad-Valorem-Versicherung, ihre Staffelungen und ihre Obergrenze sind im geltenden Vertrag / kommerziellen Angebot festgelegt und können sich ändern. Die Ad-Valorem-Versicherung gilt nur, wenn der Transporteur seine Haftung anerkennt und die Entschädigung akzeptiert.

Ausschlüsse. Die Ad-Valorem-Versicherung deckt insbesondere nicht: das unerklärliche Verschwinden eines mit „geliefert" markierten Pakets ohne Unterschrift bei Zustellung; Schäden aufgrund eines Eigenfehlers oder Qualitätsmangels der Ware; Pakete, deren erklärter Wert die Obergrenze überschreitet; Reklamationen zu Bestellungen, die sich nicht im erforderlichen Status befinden.

Artikel 13 — Lieferfristen und Cut-off

Die mitgeteilten Liefer-, Versand- oder Transitzeiten sind indikativ und nicht vertraglich bindend. Linkolis garantiert nicht, dass die Waren dem Endkäufer zu einem bestimmten Datum zugehen.

Die Fristen beginnen ab der Validierung der Bestellung, wenn diese vor der täglichen Cut-off-Zeit von 13:00 Uhr MEZ erfolgt; danach beginnen sie ab dem nächsten Werktag. Die aus den Scans der Transporteure stammenden Informationen sind maßgeblich.

Im Falle eines Lieferhindernisses (Abwesenheit oder Ablehnung des Endkäufers, unzugängliche Adresse) hört die Frist auf zu laufen und die zusätzlichen Kosten gehen zulasten des Kunden. Die Haftung von Linkolis für Verzögerungen wäre, sofern sie eintreten sollte, auf 10 % der Fulfillment-Kosten der betroffenen Waren begrenzt, ausschließlich der Transportkosten.

Artikel 14 — Reklamationen und Entschädigung

Um für eine Entschädigung infrage zu kommen, muss jede Reklamation vom Kunden über die Anwendung innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:

  • Verlorenes Paket: 30 Tage nach Vorbereitung der Bestellung;
  • Beschädigtes Paket: 5 Werktage nach der Zustellung.

Jede verspätet eingereichte Reklamation ist nicht anspruchsberechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Nachweise (Fotos, Nichterhaltsnachweis, Identitätsnachweis des Endkäufers usw.) vorzulegen und während der Prüfung mit Linkolis zusammenzuarbeiten.

Fall „geliefert, aber nicht erhalten". Wenn ein Paket vom Transporteur als „geliefert" markiert wird, der Endkäufer den Erhalt jedoch bestreitet, ist eine Entschädigung nur möglich, wenn die Zustellung mit Unterschrift erfolgt ist. Für Zustellungen ohne Unterschrift wird keine Entschädigung geschuldet.

Die detaillierte Entschädigungspolitik nach Vorfallart (Verlust, Schaden, fehlendes Produkt, Produktfehler, missbräuchliche Rücksendung) ist in der Dokumentation und im Vertrag festgelegt.

Artikel 15 — Retouren und missbräuchliche Rücksendungen

Rücksendungen werden an das ursprüngliche Lager der Bestellung geleitet und dem Kunden gemäß dem Vertrag in Rechnung gestellt. Eine Rücksendung gilt insbesondere als missbräuchlich, wenn der Transporteur keinen Zustellversuch unternommen hat oder nur einen statt zwei bei einer Heimlieferung, oder wenn das Paket weniger als 8 Tage an einer Abholstelle verblieben ist, bevor es zurückgesendet wurde.

Artikel 16 — Steuerliche Pflichten des Kunden

Der Kunde erkennt an, dass die Lagerung seiner Waren steuerliche und mehrwertsteuerliche Pflichten in den Ländern begründen kann, in denen sie gelagert werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Erklärung und Zahlung der geschuldeten Steuern und Mehrwertsteuer. Linkolis haftet nicht für eine Verletzung der steuerlichen Pflichten des Kunden und kann den zuständigen Steuerbehörden die erforderlichen Informationen über die gelagerten Waren und deren Herkunft mitteilen.

Artikel 17 — Unterauftragsvergabe

Linkolis ist berechtigt, die Dienste ganz oder teilweise über Subunternehmer ihrer Wahl (Lagermitarbeiter, Transporteure, technische Dienstleister) auszuführen, auch in verschiedenen Ländern, unter ihrer eigenen Verantwortung.

Artikel 18 — Versicherung

Linkolis schließt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem notorisch solventen Unternehmen ab. Es steht dem Kunden frei, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die den Wert seiner Waren abdeckt; eine solche Versicherung ändert nichts an der Haftung von Linkolis gemäß Artikel 11.

Artikel 19 — Geistiges Eigentum

Alle Elemente der Website, der Anwendung und der Dienste (die Marke „Linkolis", Software, Schnittstellen, Inhalte, Datenbanken) bleiben ausschließliches Eigentum von Linkolis. Der Kunde verfügt über ein einfaches, persönliches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Anwendung für die Dauer der Dienste. Der Kunde räumt Linkolis eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung seiner Unterscheidungszeichen ein, ausschließlich im für die Erbringung der Dienste erforderlichen Umfang.

Artikel 20 — Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung beschrieben. Wenn Linkolis Daten in Bezug auf Endkäufer im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt Linkolis als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der RGPD, im Rahmen einer zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung.

Artikel 21 — Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der von der anderen Partei mitgeteilten vertraulichen Informationen zu wahren und diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weiterzugeben, während der gesamten Dauer der Dienste und fünf (5) Jahre nach deren Beendigung.

Artikel 22 — Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten (mit Ausnahme von Zahlungspflichten) infolge höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs und der französischen Rechtsprechung.

Artikel 23 — Aussetzung der Dienste

Linkolis kann die Dienste ohne Vorankündigung aussetzen im Falle einer Beeinträchtigung der Sicherheit ihres Informationssystems, einer Anfrage einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde oder eines schwerwiegenden Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten.

Artikel 24 — Laufzeit, Kündigung und Offboarding

Die Dienste werden für die im Vertrag vereinbarte Dauer erbracht. Im Falle einer Kündigung arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um das Ende der Dienste und die Rückführung der Waren zu organisieren. Fünf (5) Tage vor dem Ablaufdatum nimmt Linkolis weder neue Bestellungen noch Rücksendungen an oder bearbeitet diese. Der Kunde organisiert die Rückführung seiner Waren auf eigene Kosten.

Die Vorgänge zur Bestandsräumung ("Offboarding") — Verpackung, Abtransport und Beförderung — werden dem Kunden gemäß dem Vertrag in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den Material- und Transportkosten. Die Lagerkosten laufen bis zur vollständigen Rückführung weiter. Hat der Kunde seine Waren bis zum Ablaufdatum nicht zurückgeführt, behält sich Linkolis das Recht vor, darüber zu verfügen, ohne Haftung oder Entschädigung für den Kunden.

Artikel 25 — Änderung der Bedingungen

Linkolis behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über jede Änderung informiert, die als angenommen gilt, sofern nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach ihrer Mitteilung schriftlich widersprochen wird. Im Falle der Ablehnung hat der Kunde ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten.

Artikel 26 — Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für nichtig oder unanwendbar erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit.

Artikel 27 — Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit und mangels gütlicher Einigung innerhalb von sechzig (60) Tagen wird die ausschließliche Zuständigkeit den Gerichten von Paris übertragen, ungeachtet einer Mehrzahl von Beklagten oder einer Streitverkündung.

Artikel 28 — Kontakt

Für Fragen zu diesen Bedingungen:

  • Per E-Mail: contact@linkolis.com
  • Telefonisch: +33 (0)1 78 78 88 39
  • Per Post: Linkolis, 15 rue des Halles, 75001 Paris, France
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